FAMILIEN UND ERBRECHT


Fundierte Beratung im Erbrecht beginnt zu Lebzeiten. Wir betreuen unsere Mandanten bei der Errichtung von Testamenten, Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten.

Konflikte in der Familie sind belastend. Anwaltliche Unterstützung in diesen Situationen verlangt nicht nur rechtlich fundierte Beratung, sondern auch Verständnis und die Balance zwischen der nötigen Härte, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen und dem richtigen Augenmaß, um – vor allem, wenn es auch um Obsorge und Kontaktrechtsregelungen geht – auch nach erfolgter Trennung der Partner eine Gesprächsbasis zu ermöglichen.

Wir sind in allen Bereichen des Eherechts (Ehescheidungen, Unterhaltsverfahren, Aufteilung des ehelichen Vermögens), sowie auch bei Trennung von Lebenspartnerschaften erfahren. Ebenso betreuen wir unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Kindschaftsrechts (Obsorge, Rechte zwischen Eltern und Kindern, Kontaktrecht).

Auch bei der Vorsorge für die späten Jahre unterstützen wir unsere Mandanten und beraten diese bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Mag. Lukas Merl, BSc

Rechtanwaltsanwärter